Mittwoch, 17. November 2021 (Buß- und Bettag)
Heute ist Buß- und Bettag: Im größten Teil Deutschlands ein mehr oder weniger normaler Arbeitstag, hier in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag und dies hat erstaunlicherweise Auswirkungen auf die Pflegeversicherung. 1995, als diese eingeführt wurde, wurden die Bundesländer aufgefordert, einen Feiertag zu streichen, um die Arbeitgeber für die zusätzlichen Kosten zu entlasten. So wurde damals der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik abgeschafft – nur nicht vom Freistaat.
Als Folge zahlen Sachsen einen höheren Anteil beim Beitrag zur Pflegeversicherung. In den anderen Bundesländern wird die Zahlung hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Von den 3,05 Prozent des Pflegebeitrags entfallen in Sachsen jedoch 2,025 Prozent auf den Arbeitnehmer und nur 1,025 Prozent auf den Arbeitgeber. Im Durchschnitt macht dies eine Mehrbelastung von 180 Euro pro Jahr.
Kinder-, Frauen- und Reformationstage
26 Jahre sind nun seit der Entscheidung der damaligen Landesregierung vergangen und in Deutschland hat sich in Sachen Feiertage einiges geändert. Spitzenreiter ist noch immer Bayern, ohne dass die dortige Produktivität zusammengebrochen wäre, und in vielen anderen Bundesländern sind neue Feiertag dazugekommen.
So hat das Abgeordnetenhaus in Berlin beschlossen, dass der Internationale Frauentag am 8. März ein neuer gesetzlicher Feiertag wird. Und auch Thüringen hat seit 2019 einen neuen Feiertag. Im Freistaat wird jetzt alljährlich am 20. September der Weltkindertag gefeiert. Nachdem der Reformationstag 2017 bundesweit ein einmaliger gesetzlicher Feiertag war, haben die norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg und Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein den Reformationstag am 31. Oktober dauerhaft als Feiertag eingeführt.
Hier kam es dabei übrigens nirgendwo zu Verschiebungen beim Pflegeversicherungsbeitrag Richtung Arbeitnehmer. Das aktuelle Dresdner Kabinett sollte also schon allein aus Fairnessgründen die Regelungen prüfen.
Nun wohnen wir aber in Deutschland und da ist dies gar nicht so einfach.
Sozialversicherungsrecht ist Bundesrecht. Wenn der Buß- und Bettag in Sachsen Feiertag bleiben und die Beitragssatzverschiebung entfallen soll, müsste dies in Berlin geregelt werden und danach sieht es nun nicht gerade aus. Anderseits könnte der Freistaat den Buß- und Bettag zum Gedenktag machen und einen anderen neuen Feiertag „kreieren“. Doch was würde dies aber über die Wertigkeit und vor allem den Sinn von Feiertagen aussagen? Diese würden zu einer gewissen Beliebigkeit degradiert.
Ich finde, wir Sachsen können den heutigen Tag gut gebrauchen, um über uns, unseren Umgang mit Mitmenschen und die Gesellschaft nachzudenken. Da liegt gerade vieles (aber nicht nur im Freistaat) im Argen. Eigentlich reicht ein stiller Tag da gar nicht.