Ein gewisser Ulrich H. wurde 2014 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Seine Schuld hat er beglichen. – Im Knast und monetär. So weit so gut. Leider tritt er in letzter Zeit wieder meinungsstark in der Öffentlichkeit auf. Aber dies ist ein anderes Thema. Darum soll es hier nicht gehen, sondern um die Gaspreisbremse.
Und doch bleiben wir erstmal beim genannten Uli. Der soll jährlich mehr als eineinhalb Million Euro an Gehalt beziehen und neben einem Vermögen von geschätzt 300 Millionen Euro, hat er auch eine Prachtvilla am Tegernsee. Wie jedes Haus muss die beheizt werden und das wird immer teurer.
Unsere Bundesregierung hat deshalb nun endlich die Gaspreisbremse beschlossen. Natürlich eine gute Idee. Aber ich habe immer mehr den Eindruck, dass man unter der Führungskraft Olaf S. die Gedanken nicht bis zum Ende durchspielt.
Warum gibt’s bei dem Vorhaben keine Bedürftigkeitsprüfung? Oder glaubt man in Berlin, dass wir uns um den Herrn Rostbratwurstfabrikanten Sorgen machen müssen?
Ich verstehe das nicht!
Sicherlich muss die Gaspreisbremse schnell in Gesetzesform verpackt und ein Aufbau zusätzlicher Bürokratie vermieden werden. Aber eine Verteilung im Gießkannenprinzip? Eine Zahlung wäre doch auch unter Vorbehalt möglich, um dann zum Beispiel im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahren eine Prüfung durchzuführen.
Ist die Regierung aus SPD, Grünen und FDP einfach nur stümperhaft oder steckt da ein System dahinter? Bei der Energiepreispauschale für Rentner hat man ja auch nicht viel nachgedacht.