Papier, Innovationen und die Bundesrepublik

Ich suche einen Schmierzettel und stoße dabei auf die Papierversionen meiner elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von letzter Woche.

Ja! Sowas gibt es tatsächlich!

Die „eAU“ hatte mir meine Hausärztin zusätzlich zu einer Überweisung in die Hand gedrückt. In zweifacher Ausfertigung. Einmal für meine Arbeitgeberin und einmal für mich. Ich weiß, dass ich schon da irritiert geguckt habe. Wenn ich jetzt länger darüber nachdenke, komme ich aus dem Kopfschütteln nicht heraus.

Wir schreiben das Jahr 2022 nach Christi Geburt und das Einzige was die Politik bisher in Sachen Verwaltungsvereinfachung hinbekommen hat, ist die Online-Übertragung einer Handvoll Daten aus der Arztpraxis-EDV an die Krankenkassen. Blamabel für die Verantwortlichen der bisherigen und aktuellen Regierungen und da besonders für die Gesundheitspolitiker*innen.

Mit Blick auf die Möglichkeiten des Geräts in meiner Hand, dass auf den Namen Smartphone hört, was aber mehr als nur Understatement ist, frage ich mich, warum ein finanzstarkes Land es nicht hinbekommt, dass die Arbeitsunfähigkeitsdaten aus der Arztpraxis nicht nur an die Krankenkassen übertragen werden, sondern im nächsten Schritt von dort an die Arbeitgeber?!

Ich selbst könnte meine Daten in – und da sind wir nochmal beim Smartphone – einer App verwalten und bei Notwendigkeit darauf Zugriff gewähren. So müsste man für Rettungswagenfahrten oder Notaufnahme-Besuche die Krankengeschichte und Medikamentenpläne nicht vorher auswendig lernen. Die schon angebotene elektronische Patientenakte hilft da auch nicht wirklich.

Also, warum?

Geld wurde schon genug ausgegeben und die Auswertung der Pilotversuche wird schon viele Ordner mit Papier gefühlt haben. Außerdem könnte der Blick ins Ausland helfen.

Schön wäre eine Regierung der Besten… Als Wähler darf ich gelegentlich mal träumen.